Kreishandwerkerschaft Lingen

Fortschritt und Tradition

Die Kreishandwerkerschaft versteht sich als “Rathaus der Handwerker”.
Sie ist für ihre Mitglieder, d.h. für die in Innungen freiwillig organisierten selbständigen Handwerksmeister bzw. Handwerksbetriebe, Partner in vielen wichtigen Fragen.

Die Leistungsschwerpunkte der Kreishandwerkerschaft sind:

1. Die Betreuung der Mitgliedsinnungen

- Übernahme der Geschäftsführung der Innungen – Unterstützung der Innungen bei der Erstellung von Jahresrechnungen und Haushaltsplänen – Erledigung der Korrespondenz – Informationen zu allgemeinen handwerkspolitischen Problemen, Fachfragen und zur Gewerbeförderung – Vorbereitung und Organisation von Innungsveranstaltungen – Bereitstellung von Formularen, Urkunden, Zeugnissen und Fachliteratur für die Mitgliedsbetriebe

2. Die Organisation einer allgemeinen Berufsstandsvertretung

- Beratung und Einflußnahme auf die regionale Handwerkspolitik und -wirtschaft – Zusammenarbeit mit Behörden und kommunalen Einrichtungen – Informationen zum Wirtschafts-, Handels- und Wettbewerbsrecht – Organisation gutachterlicher Tätigkeit durch Vertreter der Innungen – Durchführung von Maßnahmen zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs und von Schwarzarbeit – Öffentlichkeitsarbeit (Werbung für das Handwerk, Pressearbeit)

3. Die Organisation der Aus- und Fortbildung

- Bearbeitung und Eintragung der Ausbildungsverträge – Durchführung der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung – Aufbau und Durchführung eines gewerkespezifischen Fort- und Weiterbildungsprogrammes für Lehrlinge, Gesellen und Meister – Zusammenarbeit mit Ausbildungsbetrieben, Schulen und anderen Bildungsträgern – Durchführung der Vorbereitungslehrgänge zur Meisterprüfung – Abwicklung des Prüfungswesens

>> siehe Bildungswerk des Lingener Handwerks e. V.

4. Betriebswirtschaftliche und rechtliche Betreuung

- Beratung zur Existenzgründung – Beratung zur Handwerksausübung – Arbeitsrechtliche Beratung und Vertretung vor Arbeitsgerichten – Organisation einer arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung – >> siehe ‘Arbeitsmedizinischer / Sicherheitstechnischer Dienst e.V. (AMSD) << – Informationen zum Versicherungsrecht

Die Kreishandwerkerschaft Lingen ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Nach Gesetz und Satzung hat sie folgende Aufgaben zu erfüllen:

- Altersversorgung (Zusammenarbeit mit dem Versorgungswerk der Innungen und anderen berufsständischen Versicherern) – Arbeitsverträge (Bereitstellung, Vertragsgestaltung und Beratung) – Arbeitsrecht (Beratung und Prozeßführung) – Arbeitsgericht (Kostenlose Vertretung der Innungsmitglieder) – Ausbildungsfragen (Beratung) – Bebauungspläne (Stellungnahme) – Behördenangelegenheiten (Beratung) – Bereithaltung von Gesetzen und Verordnungen – Berufspolitische Fragen (Information und Einflußnahme) – Betriebliche Altersversorgung (Beratung) – Betriebswirtschaftliche und technische Beratung durch Betriebsberater der jeweiligen Fachverbände – Ehrungen und Gratulationen bei betrieblichen und persönlichen Jubiläen – Eintragung in die Handwerksrolle (Beratung) – Fortbildung (Durchführung von Meistervorbereitungskursen sowie Fort- und Weiterbildungslehrgängen) – Geschäftsübernahmen/-übergaben (Beratung) – Informationsveranstaltungen zu fachlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen – Einziehungsstelle – Lebensversicherung (Beratung) – Messe- und Ausstellungswesen (Beratung und Verkauf von Eintrittskarten) – Öffentlichkeitsarbeit (Darstellung des Handwerks in allen Medien) – Prüfungswesen (Durchführung von Zwischen- und Gesellenprüfungen) – Rundschreibedienst (Informationen an alle Mitglieder über wichtige aktuelle Entwicklungen und Ereignisse) – Schlichtungsausschüsse für Lehrlingsstreitigkeiten – Schlichtungsstelle für das Kfz-Handwerk – Schwarzarbeit (Bekämpfung) – Sterbeversicherung (Beratung bei betroffenen Innungen) – Stützunterricht/Vertiefungslehrgänge für Auszubildende – Tariffragen (Beratung) – UK-Stellung (Beratung und gutachterliche Stellungnahme) – Umschulung (Beratung in Zusammenarbeit mit dem Arbeitsamt) – Umweltschutzmaßnahmen (Beratung) – Unlauterer Wettbewerb (Beratung und Verfolgung bei Verstößen) – Versorgungswerk der Innungen (Beratung) – Verträge (Beratung und Anfertigung von Mustern) – Wettbewerbsfragen (Beratung und Aufklärung) – Ausstellung von Zeugnissen (Beratung und Formulierung)

Kontaktinformationen:

Kreishandwerkerschaft Lingen
Beckstraße 21
49809 Lingen (Ems)

Tel: 0591/ 973 02-0 Fax: 0591/ 973 02-88

E-Mail: info@lingener-handwerk.de
Internet: http://www.lingener-handwerk.de



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